Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs. 1a AußStrG

 

So kommen Sie zu Ihrer Bestätigung für die verpflichtende Elternberatung nach §95 vor einvernehmlicher Scheidung

Sie wählen einen unserer Standorte (Praxis Baden, Praxis Eisenstadt oder online), und reservieren Sie sich einen Beratungstermin (1 Einheit - 50 min für eine Person bzw. 1,5 Einheiten - 75 min für Sie als Eltern gemeinsam).

Nach Bezahlung des Honorars erhalten Sie eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen.

 

Bitte beachten Sie bei der Terminbuchung für eine Elternberatung §95 vor einvernehmlicher Scheidung

  • Wenn Sie alleine kommen, wählen Sie die Dauer von 50 Minuten.
  • Wenn Sie zu zweit kommen, wählen Sie die Dauer von 75 Minuten.
  • Bitte geben Sie im Feld Bemerkungen "Elternberatung §95" an, damit ich mich dementsprechend vorbereiten kann.

 

Nähere Info und Ablauf einer Elternberatung am Institut widmann wirkt

Seit 2013 sind Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung dazu verpflichtet, eine sogenannte Elternberatung in Anspruch zu nehmen, die speziell die veränderte Situation und Bedürfnisse ihrer Kinder im Fokus hat. Diese Beratung erfolgt nach den vorgegebenen methodischen und inhaltlichen Qualitätsstandards gemäß §95 Abs. 1a AußStrG.

Dauer und Ablauf dieser Elternberatung an unseren Standorten

  • 1,5 Beratungseinheiten (75 min) für ein Elternpaar
  • 1 Beratungseinheit (50 min) bei einer Einzelberatung
  • Kurze Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Situation (Dauer der Trennung, aktuelle Wohnsituation, Situation der Kinder, Scheidungstermin u.a.)
  • Information über inhaltliche Aspekte der Elternberatung
  • Klärung von etwaigen Fragen und Lösungsansätze im Fall von Problemen des Kindes
  • Tipps für Elternverhalten und Kindererziehung speziell für die schwierige Übergangsphase
  • Neutrale Atmosphäre, Verständnis für Ihre Situation, Wertschätzung und Verschwiegenheit (gemäß den Rechtsvorschriften)

 

Scheidung aus der Kinderperspektive: ihre Sorgen, Ängste, Bedürfnisse und Nöte

Die Phasen einer Scheidung sind meist sehr angespannt und anstrengend für alle Beteiligten. In der Elternberatung nehmen wir bewusst den Blick aus der Perspektive der Kinder ein und beleuchten u.a.

  • Bedeutung und Veränderung ihrer Lebenssituation durch diese Scheidung
  • Sorgen, Unsicherheit und Verlustängste und wie man ihnen begegnet bzw. vorbeugt
  • Schuldgefühle und Hilflosigkeit bei Kindern 
  • mögliche Bewältigungsstrategien von Kindern (von Aggression bis Rückzug, Schulproblemen uvm.)
  • Loyalitätskonflikte gegenüber den Eltern
  • Neuorientierung und Neugestaltung des Familienalltags

Sie kennen Ihre Kinder am besten und wissen, was sie brauchen. Wir beantworten hier offene Fragen oder beraten Sie, wie Sie vorgehen können, wenn schwierige Gespräche oder Verhaltensweisen auftreten. Das kann durchaus passieren. Schließlich ist die Situation für Sie alle neu. Sie erhalten auch Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich scheiden lassen.

Schreiben Sie uns eine Nachricht, wir informieren Sie gern über weitere Details.


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Elternberatung §95 | widmann hilft
 

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